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AVGS-Gründercoaching in Mainz Mit dem AVGS zu 100 % gefördert


Du bist arbeitslos gemeldet, oder Deine Kündigung liegt schon auf dem Tisch, und Du denkst über eine Selbstständigkeit nach. Dann gibt es dafür eine Förderung: den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS. Mit diesem Gutschein bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Dein Gründercoaching.

Ich bin Michael Dernbach und mache das in Mainz. Auf dieser Seite steht der ganze Weg, in normaler Sprache. Wenn Du zwischendurch etwas fragen willst: 06131 6367238.

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Michael Dernbach, Gründercoach in Mainz

Das Wichtigste in fünf Punkten

  1. Wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Dir einen AVGS bewilligt, bezahlt dieser Gutschein Dein Gründercoaching, und Du zahlst nichts dazu.
  2. Einen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt es nicht. Das entscheidet Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler. Ich sage Dir vor diesem Termin, worauf es dort ankommt.
  3. Abgerechnet wird über einen nach AZAV zugelassenen Träger. Dein Coach bin von Anfang bis Ende ich.
  4. Im Coaching arbeiten wir an Deinen Zahlen, an Deinem Businessplan und an allem, was Du bis zur Anmeldung brauchst, bei mir im Büro in Mainz oder online.
  5. Der erste Schritt ist ein Erstgespräch von 30 Minuten, das Dich nichts kostet: 06131 6367238.

1. Was Dich das kostet, und was mit Deinem Geld vom Amt passiert


Wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Dir einen AVGS bewilligt, ist das Coaching für Dich kostenfrei. Du legst nichts aus und Du bekommst keine Rechnung.

Einen Eigenanteil gibt es bei mir nicht. Der Gutschein deckt die Maßnahme vollständig, es gibt keine Teilförderung und keine Zuzahlung. Offen ist allein, ob Deine Behörde ihn ausstellt, und das entscheidet sie, nicht ich. Für den Teil, der bei mir liegt, ist die Antwort eindeutig: Ist der Gutschein da, zahlst Du bei mir keinen Cent dazu.

Wovon ich bezahlt werde. Der Träger rechnet die Maßnahme mit der Behörde ab und bezahlt mich als Coach. Das ist der ganze Mechanismus. Deshalb kostet Dich das erste Gespräch nichts, und deshalb muss ich Dir am Telefon auch nichts verkaufen.

Wenn kein Gutschein bewilligt wird, entstehen Dir ebenfalls keine Kosten, weil wir dann gar nicht erst anfangen. Du kannst die Beratung auch ohne Gutschein bekommen und selbst bezahlen. Was das kostet, steht hier:

Und Dein Arbeitslosengeld? Das läuft weiter. Das Coaching ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, es ist keine Selbstständigkeit. „Maßnahme“ ist dabei nur das Amtswort für ein Angebot wie dieses Coaching. Du bleibst arbeitslos gemeldet, und Dein Geld läuft weiter wie bisher.

Etwas anderes ist der Tag, an dem Du wirklich startest. Und dafür gibt es genau eine Grenze, an der sich alles entscheidet: 15 Stunden in der Woche. Darunter heißt es Nebenerwerb, darüber Haupterwerb, und das sind zwei völlig verschiedene Welten.

Nebenerwerb

unter 15 Stunden die Woche

  • Du giltst weiter als arbeitslos.
  • Dein Arbeitslosengeld läuft weiter.
  • Was Du verdienst, wird angerechnet: von Deinen Einnahmen gehen pauschal 30 Prozent als Kosten ab, und vom Rest bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei.
  • Gut, um die Idee zu testen, ohne die Absicherung zu verlieren.

Haupterwerb

ab 15 Stunden die Woche

  • Du giltst nicht mehr als arbeitslos.
  • Das Arbeitslosengeld endet.
  • Dafür kommt jetzt der Gründungszuschuss in Frage, aber nur, wenn am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch übrig sind.
  • Das ist der Schritt, für den wir im Coaching alles vorbereiten.

Zwei Dinge, die dabei oft schiefgehen. Erstens werden mehrere Tätigkeiten zusammengezählt: Zwei Nebenjobs mit je acht Stunden sind zusammen sechzehn, und damit bist Du über der Grenze. Zweitens musst Du die Tätigkeit bei Deiner Agentur melden, und zwar vorher, nicht hinterher. Was am Ende bei Dir bleibt, rechnen wir im Coaching zusammen aus.

Beziehst Du Grundsicherungsgeld, gilt diese Grenze so nicht, dort wird Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit angerechnet, mit Freibeträgen. Womit Du in den ersten Monaten nach der Gründung lebst, steht in Abschnitt 11.

Weiter Bewerbungen schreiben? Das Coaching kostet Dich weder Dein Arbeitslosengeld noch Deine Verfügbarkeit, das steht so im Gesetz. Wie viele Bewerbungen von Dir erwartet werden, legt dagegen Deine Vermittlungsfachkraft in der Eingliederungsvereinbarung fest, und die ist anzupassen, wenn sich Deine Lage ändert. Eine ernsthaft laufende Gründung ist so eine Änderung, sprich sie an. Bis etwas anderes vereinbart ist, gilt aber die alte Absprache weiter. Ich bereite Dich auf dieses Gespräch vor.

2. Was ein AVGS ist


AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Geregelt ist er in § 45 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III).

Der Gutschein ist ein Blatt Papier. Darauf steht, dass die Behörde die Kosten für eine bestimmte Beratung übernimmt. Dazu stehen darauf das Ziel, der Inhalt und die Dauer dieser Beratung, das schreiben die Weisungen der Bundesagentur so vor. Und es steht ein Datum darauf, bis wann die Beratung beginnen muss. In der Praxis sind das meist drei Monate, manchmal bis zu sechs.

Manche Gutscheine sind zusätzlich auf eine Region beschränkt. Dann musst Du einen Träger in dieser Region nehmen. Lies mir am Telefon vor, was auf Deinem steht, dann sage ich Dir, was das für Deine Auswahl bedeutet.

Vielleicht liest Du in Deinen Unterlagen auch AVGS-MAT. Das M-A-T steht für „Maßnahme bei einem Träger“ und bedeutet nur: Du bekommst kein Geld auf Dein Konto, sondern gehst mit dem Gutschein zu einem Anbieter, der die Beratung durchführt und direkt mit der Behörde abrechnet.

Die Gründung ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. § 45 Absatz 1 nennt als eines der Ziele wörtlich die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Du bittest also nicht um eine Ausnahme, sondern um eine reguläre Leistung. Was der Gutschein nicht ist: Er bezahlt die Beratung, nicht Deinen Lebensunterhalt.

Gründercoaching oder Gründungscoaching, gibt es da einen Unterschied?

Nein. Beide Wörter meinen dasselbe. Je nach Anbieter liest Du auch „Existenzgründercoaching“ oder „Businesscoaching“. Gemeint ist immer dieselbe Förderung nach § 45 SGB III.

3. Wer einen AVGS bekommen kann


Du kommst grundsätzlich in Frage, wenn einer dieser Punkte auf Dich zutrifft:

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I. Zuständig ist Deine Agentur für Arbeit.
  • Du beziehst Grundsicherungsgeld (bis Mitte 2026 hieß diese Leistung Bürgergeld). Zuständig ist Dein Jobcenter.
  • Du bist noch beschäftigt, aber die Kündigung ist da. Dann giltst Du als von Arbeitslosigkeit bedroht. Du kannst Dich arbeitsuchend melden und den Gutschein schon vor dem letzten Arbeitstag beantragen. Das ist sogar der bessere Zeitpunkt, weil Du dann noch Ruhe hast.
  • Du weißt nicht, ob Du dazugehörst. Ruf an, das klären wir am Telefon.

Zwei Dinge, die viele falsch verstehen.

Du brauchst keinen fertigen Businessplan, um den Gutschein zu bekommen. Genau dafür ist das Coaching da. Es reicht, wenn Du sagen kannst, in welche Richtung es gehen soll.

Und Du solltest Dich melden, bevor Du das Gewerbe anmeldest. Wer schon selbstständig arbeitet, ist in der Regel nicht mehr arbeitslos gemeldet, und damit fehlt die Grundlage für den Gutschein. Es gibt Ausnahmen, die klären wir vorher.

Auch wenn Du klein anfängst

Du willst allein arbeiten, ohne Angestellte, ohne Kredit, vielleicht erst einmal von zu Hause aus. Dann bist Du hier richtig. Die meisten, die zu mir kommen, fangen genau so an. Ein Businessplan ist deswegen kein bisschen weniger wert, er sieht nur anders aus als der für eine Bankfinanzierung.

Für wen ich der Falsche bin

Wenn Du eine laufende Firma hast und ein Umsatzproblem lösen willst, ist der AVGS dafür nicht das richtige Werkzeug. Und wenn Du eigentlich eine Weiterbildung oder eine Umschulung suchst, brauchst Du keinen AVGS, sondern einen Bildungsgutschein. Auch dazu sage ich Dir am Telefon, an wen Du Dich wenden kannst.

4. Wer über den Gutschein entscheidet, und wonach


Über den Gutschein entscheidet Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler. Im Gesetz steht „kann", nicht „muss", es ist also eine Ermessensentscheidung. Einen Rechtsanspruch auf den Gutschein hast Du damit nicht.

Was dabei fast immer untergeht: Ermessen heißt nicht freie Wahl. Die Entscheidung muss Deinen Fall wirklich ansehen, sie muss sich an den Zweck der Förderung halten, und sie muss so begründet werden, dass erkennbar ist, welche Punkte abgewogen wurden. Kommt ein Nein, kannst Du innerhalb eines Monats widersprechen, und das kostet Dich nichts. Ist der Gutschein einmal ausgestellt, bindet er die Behörde.

Für Dich bedeutet das zweierlei. Erstens kann Dir niemand vorher zusagen, dass Du den Gutschein bekommst, ich auch nicht. Zweitens hängt viel daran, wie Du Dein Vorhaben in diesem Termin darstellst.

Genau da setze ich an: Ich sage Dir vor Deinem Termin, worauf es dort ankommt, wie Du Dein Vorhaben in zwei Sätzen beschreibst und was Du mitnimmst. Das ist der Teil meiner Arbeit, der Dich nichts kostet.

Dieser Termin ist für viele die eigentliche Hürde. Du sitzt einem fremden Menschen gegenüber und musst in wenigen Minuten überzeugen. Was ich Dir mitgeben kann: Du gehst da nicht blind rein, und Du gehst da nicht als Bittsteller rein. Du bringst ein Vorhaben mit, das geprüft werden muss, und ich sorge dafür, dass es der Prüfung standhält. Wie so ein Gespräch läuft, weiß ich aus vielen davon.

5. Wie Du an den Gutschein kommst


  1. Du sprichst mit mir, bevor Du zum Amt gehst.

    Kostenlos, etwa 30 Minuten, am Telefon, per Video oder bei mir im Büro. Wir klären, ob ein AVGS bei Dir realistisch ist. Und wenn ich Zweifel habe, sage ich sie Dir offen, bevor Du Zeit investierst.

  2. Du gehst zu Deinem Termin.

    Du weißt vorher, worauf Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler achtet und welche Unterlagen Du dabeihaben solltest.

  3. Der Gutschein ist da, ich übernehme die Formalitäten.

    Du schickst mir den Gutschein zu. Ich schlage Dir den zugelassenen Träger vor, der zu Deiner Situation passt, aussuchen musst Du ihn selbst, das Wahlrecht liegt nach dem Gesetz bei Dir. Die Anmeldung und die Papiere übernehme ich dann. Unterschreiben musst Du selbst, das kann Dir niemand abnehmen, aber Du bekommst alles vorbereitet und ich erkläre Dir vorher, was Du da unterschreibst.

Ausführlich, mit den Sätzen für den Amtstermin, steht das auf der Seite So kommst Du an den Gutschein.

6. Wer abrechnet, mit wem Du den Vertrag schließt, und welche Daten weitergehen


Diesen Abschnitt liest kaum jemand gern, aber er beantwortet die Frage, die Du sonst später googelst.

Warum überhaupt ein Träger? Ein AVGS kann nur abgerechnet werden, wenn die Beratung bei einem nach AZAV zugelassenen Träger läuft. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Das ist die Verordnung, nach der eine unabhängige Stelle Bildungsanbieter prüft und zulässt. Zusätzlich muss auch die Maßnahme selbst zugelassen sein, nicht nur der Anbieter.

So läuft die Abrechnung. Ich rechne die Maßnahme über einen nach AZAV zugelassenen Träger ab. Mit mehreren arbeite ich zusammen, unter anderem als Standort Mainz für StartEffekt.

Mit wem Du den Vertrag schließt. Der Vertrag über die Maßnahme läuft zwischen Dir und dem Träger, so schreibt es das Verfahren vor. Ich bin der Coach, der die Maßnahme durchführt, und Dein Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

Welche Daten weitergehen und wann. Solange Du Dich nur informierst oder mir schreibst, bleibt das bei mir. Einen Newsletter bekommst Du nicht, an Werbetreibende gebe ich nichts weiter. Erst wenn Dein Gutschein da ist und Du das Coaching willst, gebe ich Deine Anmeldedaten an den zugelassenen Träger weiter, ohne den nicht abgerechnet werden kann. Das sind Dein Name, Deine Kontaktdaten, Deine Gutscheinnummer und das Ziel der Maßnahme. Ich sage Dir vorher, was genau ich weitergebe, und Du kannst es vorher lesen.

Was Dein Sachbearbeiter erfährt. Dass Du teilgenommen hast, und wie viele Termine stattgefunden haben. Fehltage meldet der Träger einmal im Monat, einen Abbruch sofort, das schreiben § 318 SGB III und die Weisungen der Bundesagentur so vor. Nach dem Ende schickt der Träger außerdem einen Bericht über Deine Teilnahme an Deine Agentur oder Dein Jobcenter. Darin steht das Ergebnis der Maßnahme, zum Beispiel dass Businessplan und Finanzplan fertig sind. Was Du mir über Deine Lage, Deine Zweifel oder Dein Privatleben erzählst, gehört nicht in diesen Bericht. Was ich für den Bericht aufschreibe, bekommst Du vorher zu lesen.

Warum das für Dich eher ein Vorteil ist. Bei einem Marktplatz suchst Du Dir einen Anbieter aus und bekommst dann einen Coach zugeteilt. Bei mir ist es umgekehrt: Du suchst Dir den Coach aus, und ich kümmere mich um den Träger. Weil ich mit mehreren zusammenarbeite, kann ich Dir vorschlagen, was zu Deinem Wohnort passt und wer gerade zügig bearbeitet. Wenn ich selbst gerade keinen Platz frei habe, sage ich Dir das sofort und sage Dir ehrlich, ab wann es bei mir wieder geht.

7. Was im Coaching passiert, und wo wir arbeiten


„Coaching“ ist ein Wort, bei dem viele an Motivationssprüche denken. Bei mir arbeiten wir an Deinen Zahlen und an Deinen Unterlagen.

Das sind die Themen. Welches davon wie viel Raum bekommt, hängt davon ab, wo Du stehst:

  • Deine Idee schärfen. Was genau verkaufst Du, an wen, und warum sollte diese Person bei Dir kaufen.
  • Deine Zahlen. Was brauchst Du im Monat zum Leben, was musst Du dafür einnehmen, und was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig. Bei vielen ist das der Termin, nach dem sie ihre Preise ändern.
  • Deine Preise. Nicht nach Gefühl, sondern gerechnet.
  • Businessplan und Finanzplan. In der Fassung, die das Amt sehen will, und in einer Fassung, die Dir selbst etwas nützt. Wenn Du eine Finanzierung brauchst, kommt die Bankfassung dazu.
  • Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Finanzamt. Was Du wo einreichst, in welcher Reihenfolge, und was der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Dir wissen will.
  • Versicherungen. Vor allem Deine Krankenversicherung als Selbstständige oder Selbstständiger. Da machen viele im ersten Jahr teure Fehler.
  • Buchhaltung von Anfang an. Ich habe jahrelang mit Buchführungssystemen gearbeitet. Ich erkläre Dir, welche Aufzeichnungen Du ab Tag eins brauchst und worauf Du bei der Auswahl einer Steuerberatung achtest. Die Buchführung selbst gehört zur Steuerberatung.
  • Erste Kunden. Wie Du an sie kommst und womit Du anfängst.
  • Und die ehrliche Zwischenfrage: Trägt das? Wenn wir gemeinsam feststellen, dass es nicht trägt, ist das ein Ergebnis und kein Scheitern. Besser jetzt als nach zwölf Monaten und mit Schulden.

Ein Wort dazu, wo meine Arbeit aufhört: Ich erkläre Dir die Unterschiede, damit Du verstehst, worum es geht. Die Entscheidung im Einzelfall gehört zu einer Steuerberatung, einer Rechtsberatung oder einer Versicherungsberatung, und ich sage Dir, wen Du dafür brauchst.

Wo wir arbeiten

Bei mir im Büro in der Mombacherstraße 52 in 55122 Mainz. Du klingelst bei MIDe-consulting, ich mache selbst die Tür auf. Wir setzen uns an den Besprechungstisch, es gibt Kaffee, und Deine Unterlagen liegen ausgedruckt bereit.

Aus Wiesbaden, Ingelheim, Bingen, Bad Kreuznach oder Rüsselsheim bist Du schnell hier. Wie lange Du von wo brauchst, steht auf der Seite Anfahrt und Einzugsgebiet.

Wenn Du nicht nach Mainz kommen kannst, arbeiten wir online. An der Förderung ändert das nichts.

Beratungsgespräch am Besprechungstisch im Büro in Mainz
Symbolfoto

8. Wie lange es dauert und wie viel Zeit es Dich kostet


Wie viele Stunden Du bekommst, legt Deine Behörde fest. Sie richtet sich dabei nach dem Programm, das der Träger anbietet und das dafür geprüft und zugelassen wurde. Auf dem Gutschein selbst stehen Ziel, Inhalt und Dauer der Maßnahme, das schreiben die Weisungen der Bundesagentur so vor. Eine Stundenzahl schreiben manche Ämter dazu, andere nennen nur einen Zeitraum. Wenn Du Deinen Gutschein schon hast, lies mir am Telefon vor, was darauf steht, dann sage ich Dir in fünf Minuten, was das für Dich bedeutet.

Wie viel Zeit das pro Woche kostet. Wir arbeiten in einzelnen Terminen über mehrere Wochen, nicht in einem Block am Stück. Zwischen den Terminen hast Du Aufgaben, und Du brauchst die Zeit zwischen den Terminen.

9. Wenn Du abbrechen willst oder mit mir nicht klarkommst


Danach fragt am Telefon fast niemand, deshalb steht es hier.

Wenn Du mittendrin aufhören willst. Geld musst Du nicht zurückzahlen. Abgerechnet wird zwischen Träger und Behörde, und zwar nur das, was wir tatsächlich gemacht haben. Von Dir kommt keine Nachzahlung.

Was das Amt betrifft, verspreche ich Dir nichts, was ich nicht halten kann: Wer eine Maßnahme ohne wichtigen Grund abbricht, muss damit rechnen, dass sein Geld gekürzt wird. Beziehst Du Arbeitslosengeld I, heißt das Sperrzeit, beim ersten Mal in der Regel drei Wochen ohne Geld (§ 159 SGB III). Beziehst Du Grundsicherungsgeld, heißt es Leistungsminderung, und die ist seit Juli 2026 härter: 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate, schon beim ersten Mal (§§ 31, 31a, 31b SGB II). Die Kürzung endet vorzeitig, sobald Du Deine Pflicht erfüllst oder ernsthaft zusagst, sie zu erfüllen. Das entscheidet Deine Behörde und nicht ich.

Deshalb der praktische Rat: Sag es mir und Deiner Vermittlerin vorher, und sag auch, warum. Ein abgesprochener Ausstieg ist etwas anderes als einfach nicht mehr zu erscheinen.

Wenn es zwischen uns nicht passt. Solange Du den Gutschein noch nicht eingelöst hast, liegt die Wahl bei Dir. Du kannst damit zu jedem Träger gehen, der eine zugelassene Maßnahme mit dem Ziel und dem Inhalt anbietet, die auf Deinem Gutschein stehen. Ist Dein Gutschein zusätzlich auf eine Region beschränkt, gilt das auch. Du musst mir das nicht begründen und Du verlierst dabei nichts.

Haben wir schon angefangen, dann sag es mir. Ich arbeite mit mehreren Trägern zusammen und kann Dir andere Coaches nennen. Ob Deine restlichen Stunden mitwandern, entscheiden Behörde und Träger. Genau dafür ist das erste Gespräch übrigens da: damit Du vorher merkst, ob die Chemie stimmt, und nicht erst nach dem vierten Termin.

10. Wenn das Amt Nein sagt


Das ist nicht das Ende, und es ist kein Urteil über Deine Idee.

Die häufigsten Gründe:

  • Das Vorhaben wurde als zu vage beschrieben.
  • Es wurde zuerst geprüft, ob eine Vermittlung in eine Anstellung möglich ist.
  • Es fehlten Unterlagen und Angaben.

Die Frist ist das Wichtigste. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid kannst Du innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen, die Begründung darfst Du nachreichen. Lass Dir die Ablehnung deshalb immer schriftlich geben, auch wenn sie Dir mündlich gesagt wurde.

Ruf mich in dem Fall einfach an. Ich sage Dir, woran es nach meiner Erfahrung meistens liegt und was Du beim nächsten Anlauf anders machen kannst. Für die rechtliche Prüfung des Bescheids und für einen Widerspruch bist Du bei einer Rechtsberatung oder einem Sozialverband richtig, und ich sage Dir gern, wo es die in Mainz gibt.

Mehr dazu steht auf der Seite So kommst Du an den Gutschein.

11. Danach: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und die Tragfähigkeitsbescheinigung


Der AVGS bezahlt Deine Beratung, aber nicht Dein Leben in den ersten Monaten. Dafür gibt es zwei andere Wege, und welcher für Dich gilt, hängt an Deiner Leistung.

Wenn Du Arbeitslosengeld I beziehst: der Gründungszuschuss

Geregelt in § 93 SGB III. Voraussetzung ist unter anderem, dass Du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld hast. Wie viele Tage Du noch hast, steht in Deinem Bewilligungsbescheid. Deshalb ist der Zeitpunkt so wichtig.

In der ersten Phase bekommst Du sechs Monate lang einen Zuschuss in der Höhe Deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes, dazu monatlich 300 Euro. Danach kannst Du für neun weitere Monate die 300 Euro beantragen. Auch das ist eine Ermessensleistung, es entscheidet also wieder ein Mensch.

Der Punkt, den die meisten übersehen: Dein Arbeitslosengeld läuft dabei nicht weiter, es endet mit der Gründung. Der Zuschuss ist genauso hoch, er ist aber etwas anderes. Mit dem Arbeitslosengeld endet auch Deine Kranken- und Rentenversicherung über die Agentur, ab da versicherst Du Dich selbst. Genau dafür sind die 300 Euro gedacht, und deshalb rechnen wir im Coaching aus, was Dich Deine Versicherung tatsächlich kostet.

Wenn Du Grundsicherungsgeld beziehst: das Einstiegsgeld

Geregelt in § 16b SGB II, ebenfalls eine Ermessensleistung. Höhe und Dauer hängen von Deiner Situation ab, das Jobcenter entscheidet.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung

Für den Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Im Klartext: Jemand mit Sachverstand schreibt auf, ob Du von Deinem Vorhaben leben kannst. Das geschieht auf dem Formular BA GZ 04.

Darum kümmere ich mich, und es kostet Dich nichts extra, es gehört bei mir zum Coaching dazu. Der Weg ist kurz, weil Deine Zahlen dann schon stehen, wir haben sie ja zusammen gerechnet.

Zwei Dinge dazu offen gesagt. Erstens ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung: Ob Deine Agentur ihn bewilligt, entscheidet sie selbst, und das kann Dir niemand vorher zusagen. Zweitens vertrete ich nur, was ich vertreten kann. Wenn ich Dein Vorhaben nicht für tragfähig halte, sage ich Dir das vorher und begründe es, statt Dich ins offene Messer laufen zu lassen.

12. Wer Dich coacht


Ich bin Michael Dernbach, Dipl.-Ökonom und Dipl.-Informatiker. Über 30 Jahre habe ich in Führungspositionen gearbeitet, bevor ich angefangen habe, Gründerinnen und Gründer zu begleiten.

Was das für Dich bedeutet: Ich habe über 30 Jahre lang Zahlen geprüft, bevor Geld ausgegeben wurde. Genau das mache ich jetzt für Deinen Plan, damit Du die böse Überraschung nicht erst nach der Anmeldung erlebst.

Über 290 Gründerinnen und Gründer habe ich seit 2019 bis zur Gründung begleitet. Von den Anträgen auf Gründungszuschuss, die daraus hervorgingen, wurde bisher jeder bewilligt.

Eine Zahl ohne Erklärung ist wenig wert, also hier die Erklärung: Gezählt ist, wer das Coaching bei mir abgeschlossen hat. Die Erfolgsquote meint die Anträge auf Gründungszuschuss, bei denen ich die Unterlagen begleitet habe. Ob Dein Gutschein kommt, hat am Ende Deine Behörde in der Hand. Alles, was davor passiert, haben wir in der Hand.

Wir sitzen an einem Tisch, in Mainz, und ich bleibe Dein Ansprechpartner: vom ersten Anruf bis zu dem Tag, an dem Du Dein Gewerbe anmeldest. Diesen Tag erleben wir zusammen.

Mehr über meinen Weg steht auf der Seite Über mich.

Michael Dernbach, Gründercoach in Mainz

13. Häufige Fragen


Ich hatte schon einmal einen AVGS. Geht das noch einmal?

Ausgeschlossen ist es nicht. Entscheidend ist, ob Deine Vermittlerin einen weiteren Gutschein für dieses Ziel für sinnvoll hält. Wenn die letzte Maßnahme abgebrochen wurde, wird sie genauer nachfragen. Ruf an, dann schauen wir uns Deinen Fall an.

Was ist, wenn ich mitten im Coaching eine Stelle angeboten bekomme?

Dann entscheidest Du, und wenn die Stelle gut ist, nimmst Du sie. Sag mir und Deiner Vermittlerin in dem Fall Bescheid, damit die Maßnahme sauber beendet wird.

Ich werde krank oder ein Termin platzt. Verfallen dann Stunden?

Termine verschieben wir, sag mir früh Bescheid.

Ich habe kein Startkapital. Hat das überhaupt Sinn?

Ja, und die meisten fangen genau so an. Im Coaching rechnen wir aus, was Du wirklich brauchst, bevor Du Geld ausgibst, und was davon warten kann. Wenn dabei herauskommt, dass es ohne Startkapital nicht trägt, sage ich Dir das früh und nicht erst am Ende.

Kostet es etwas, wenn ich mich nach dem Coaching noch einmal melde?

Ein kurzer Anruf kostet Dich nichts. Für Steuererklärung und Buchführung brauchst Du eine Steuerberatung, das darf und will ich nicht übernehmen. Ich sage Dir vorher, worauf Du bei der Auswahl achten solltest.

Ich habe meinen AVGS schon in der Hand. Was jetzt?

Ruf an. Auf dem Gutschein steht eine Frist, und die läuft. Das klären wir am Telefon: 06131 6367238

Dein nächster Schritt


Erstgespräch, 30 Minuten, kostenlos. Am Telefon, per Video oder bei mir im Büro. Wir klären, ob ein AVGS bei Dir realistisch ist und was Du dafür tun musst. Du musst dafür nichts vorbereiten.

Noch nicht so weit? Beim kostenlosen Infoabend erkläre ich den ganzen Weg, Deine Kamera kann aus bleiben. Lieber direkt sprechen? 06131 6367238