Du beziehst Arbeitslosengeld I
Du willst etwas Eigenes statt zurück in die Anstellung.
Für Dich heißt das Hier zählt der Zeitpunkt. Für den Gründungszuschuss brauchst Du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
Mit einem Gutschein Deiner Agentur für Arbeit oder Deines Jobcenters zahlst Du für das Coaching keinen Cent. Ich begleite Dich von der ersten Idee bis zur Anmeldung Deines Gewerbes.
30 Minuten, kostenlos. Du musst nichts vorbereiten.
Wenn Deine Behörde den Gutschein bewilligt, zahlst Du nichts.
Gemeint ist der AVGS, die Kurzform für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Ausgestellt wird er von Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter.
Deine Behörde zahlt
100%
Der Träger rechnet direkt mit ihr ab
Du zahlst
0€
Du legst nichts aus, auch nicht vorübergehend
Für den Gründungszuschuss brauchst Du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Beide Angaben stehen in Deinem Bewilligungsbescheid.
Du willst etwas Eigenes statt zurück in die Anstellung.
Für Dich heißt das Hier zählt der Zeitpunkt. Für den Gründungszuschuss brauchst Du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
Die Jobsuche läuft lange, Deine Idee ist die bessere Antwort.
Für Dich heißt das Für Dich kommt das Einstiegsgeld in Frage. Über Höhe und Dauer entscheidet Dein Jobcenter.
Du bist noch beschäftigt und willst die Wochen nutzen.
Für Dich heißt das Das ist der beste Zeitpunkt überhaupt. Melde Dich arbeitsuchend und frag im selben Termin nach dem AVGS.
Genau dafür ist das Erstgespräch da, und es kostet Dich nichts.
Für Dich heißt das 30 Minuten am Telefon reichen, damit Du weißt, woran Du bist. Und wenn dabei herauskommt, dass es nichts für Dich ist, sage ich Dir das offen.
Einen fertigen Businessplan brauchst Du nicht, den schreiben wir zusammen. Auch wenn Du klein anfängst, allein und ohne Kredit, bist Du hier richtig. Und wenn am Ende steht, dass es doch nichts für Dich ist, ist das ein Ergebnis und kein Scheitern.
Erklären kann ich Dir das alles. Steuererklärung, Buchführung und Rechtsfragen gehören zu einer Steuerberatung oder Rechtsberatung, und ich sage Dir, wen Du dafür brauchst.
Kostenlos, etwa 30 Minuten. Ich sage Dir ehrlich, ob ein Gutschein bei Dir realistisch ist.
Vorbereitet: Du weißt, worauf es in dem Gespräch ankommt und was Du mitnimmst.
Liegt der Gutschein vor, kümmere ich mich um die Anmeldung beim Träger.
Drei Dinge, die Dir sonst niemand sagt:
Beziehst Du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kannst Du den Gründungszuschuss beantragen. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Die Agentur verlangt dafür eine fachkundige Stellungnahme auf dem Formular BA GZ 04. Darum kümmere ich mich, und sie kostet Dich nichts extra, sie gehört bei mir zum Coaching dazu.
Und wenn das nicht zum Leben reicht? Dann kannst Du ergänzend Grundsicherung beantragen. Der Gründungszuschuss schließt das nicht aus. Du fällst also nicht ins Nichts, wenn Dein Vorhaben in den ersten Monaten noch nicht trägt.
Beziehst Du von vornherein Grundsicherungsgeld, gibt es den Gründungszuschuss nicht. Dort geht es um das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, über Höhe und Dauer entscheidet Dein Jobcenter.
Deinen Gutschein rechne ich über einen nach AZAV zugelassenen Bildungsträger ab. Zugelassen heißt: Eine unabhängige Stelle hat den Träger nach den Regeln der AZAV geprüft. Ich arbeite mit mehreren zusammen, unter anderem als Standort Mainz für StartEffekt. Der Träger rechnet Deinen Gutschein mit der Behörde ab und bezahlt mich.
Du zahlst nichts. Du legst nichts aus und bekommst keine Rechnung.
Du klingelst bei MIDe-consulting, und ich mache selbst die Tür auf. Deine Unterlagen liegen ausgedruckt bereit. Wenn Du nicht herkommen kannst, arbeiten wir online, an der Förderung ändert das nichts.
Mombacherstraße 52, 55122 Mainz
In 90 Minuten erkläre ich online, wie Du an den AVGS kommst und wie das Coaching abläuft. Deine Kamera kannst Du auslassen. Zur Anmeldung reichen Vorname und E-Mail-Adresse. Termin und Zugangslink kommen danach per E-Mail.
Ich bin Michael Dernbach, Dipl.-Ökonom und Dipl.-Informatiker. Über 30 Jahre habe ich Zahlen geprüft, bevor Geld ausgegeben wurde, jetzt für Deinen Plan. Wer im Erstgespräch mit Dir spricht, begleitet Dich bis zum Schluss.
über 290
Gründerinnen und Gründer bis zur Gründung begleitet
seit 2019
als Gründercoach in Mainz, dazu über 30 Jahre in Führungspositionen
100 %
der eingereichten Anträge auf Gründungszuschuss wurden bewilligt
Herr Dernbach hat meine Erwartungen an ein Gründungscoaching absolut erfüllt. Ich fühlte mich zu jeder Zeit wohl, gut betreut und ernst genommen. […] Er hat alles mit mir gemeinsam erarbeitet. Ich fühlte mich weder allein gelassen, noch hat er mir irgend etwas einfach nur vorgesetzt. […] Ich bin sehr froh, ihn in dieser Fülle von Anbietern erwischt zu haben.
Er stellt eine Balance zwischen den sachlichen und persönlichen Aspekten einer Gründung her und bringt Ruhe in das Thema ein. Neue Sichtweisen eröffnet er mit geschickten Fragen, so dass der ‚Stresstest‘ für die Gründungsidee konfliktfrei und lösungsorientiert ist. Die Problempunkte spricht er jedoch offen an.
Herr Dernbach hat mich auf dem Weg in die Selbständigkeit sehr kompetent beraten und begleitet. Diesen Service kann ich definitiv weiterempfehlen.
Diese Rückmeldungen stehen im Original auf meinem Profil bei ProvenExpert. Dort ist jede Bewertung an eine persönliche E-Mail-Adresse gebunden, und ich kann als Bewerteter selbst keine Bewertung löschen oder verbergen. Die Texte hier sind gekürzt, in voller Länge und mit Datum stehen sie auf dem Profil.
Nein. Das Coaching ist eine Maßnahme Deiner Behörde, keine Selbstständigkeit: Du bleibst gemeldet, Dein Geld läuft weiter. Erst ab 15 Stunden Selbstständigkeit pro Woche endet es. Fängst Du kleiner an, läuft es weiter, Dein Verdienst wird dann angerechnet.
Bewilligt Deine Behörde den Gutschein, rechnet der Träger direkt mit ihr ab, Du bekommst keine Rechnung. Das Erstgespräch ist immer kostenlos.
Zurückzahlen musst Du nichts, abgerechnet werden nur die Stunden, die stattfanden. Wer ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert eine Kürzung: beim Arbeitslosengeld I eine Sperrzeit von in der Regel drei Wochen (§ 159 SGB III), beim Grundsicherungsgeld eine Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate (§§ 31, 31a, 31b SGB II). Über beides entscheidet Deine Behörde, nicht ich. Sprich einen Ausstieg vorher mit mir ab.
Dass Du teilgenommen hast, wie viele Termine stattfanden und was herauskam. Fehltage meldet der Träger monatlich, einen Abbruch sofort. Deine Zweifel stehen in keinem Bericht.
Wie viele Stunden Du bekommst, legt Deine Behörde fest, auf dem Gutschein stehen Ziel, Inhalt und Dauer. Eine Stundenzahl schreiben manche Ämter dazu, andere nennen nur einen Zeitraum. Lies mir Deinen Gutschein vor, ich sage Dir, was er bedeutet.
Dann reden wir darüber, woran es lag und was Du anders machen kannst. Lass Dir die Ablehnung schriftlich geben, für einen Widerspruch hast Du einen Monat ab Zugang. Prüfen lassen kannst Du sie bei einer Rechtsberatung oder einem Sozialverband.
30 Minuten, telefonisch, per Video oder im Büro. Danach weißt Du, wo Du stehst.
Lieber direkt sprechen? 06131 6367238. Wenn ich nicht drangehe, sprich auf, ich rufe zurück.