Aktuell: BAFA-Beratungszuschuss auch in 2021 verlängert!!

Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert.

Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Nähere Details finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

BAFA-Förderung

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Beratungsförderung junger und etablierter Unternehmen zuständig. Diese können Unternehmen so einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme, z.B. einer Beratung zur Erstellung einer GoBD-Verfahrensanweisung, entstehen.

Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung und
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • deren Unternehmenssitz sich in der BRD befindet und
  • die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.


Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen.
  • Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine  und Stiftungen.

 

Art und Höhe der BAFA-Förderung

Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Beratungskosten, dessen Höhe sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Unternehmensstandort orientiert (siehe Tabelle):

UnternehmensartBemessungsgrundlageRegionFördersatzmax. Zuschuss
Junge Unternehmen <= 2 Jahre nach Gründung4.000 EURneue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig80 %3.200 EUR
Region Lüneburg60 %2.400 EUR
Sonstige50 %2.000 EUR
Bestandunternehmen >= 3 Jahre  nach Gründung3.000 EURneue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig80 %2.400 EUR
Region Lüneburg60 %1.800 EUR
Sonstige50 %1.500 EUR
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 EURalle Standorte90 %2.700 EUR

Ablauf der Antragsstellung

    • Schritt 1 (nur für Unternehmen, die weniger als 2 Jahre auf dem Markt sind): Vor Antragstellung muss das Unternehmen ein kostenfreies Informationsgespräch über die Zuwendungsvoraussetzungen mit einem regionalen, bei der Leitstelle registrierten Ansprechpartner führen. Diesen regionalen Ansprechpartner wählt das Unternehmen selbst aus. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

    • Schritt 2: Der Antrag auf BAFA-Förderung kann nur online vom beratenen Unternehmen, dem Antragstellenden und Zuwendungsempfänger, gestellt werden: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

    • Schritt 3: Die eingeschaltete Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen, informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis und leitet dann die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter. Der Antragsprozess dauert erfahrungsgemäß ein bis zwei Wochen. Ergebnis ist im positiven Fall eine unverbindliche Inaussichtstellung.

    • Schritt 4: Erst nach der Information durch die Leitstelle unterschreibt das Unternehmen den Vertrag mit dem Berater, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Beratungsbeginn ist der Abschluss des Vertrags. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

    • Schritt 5: Max. sechs Monate nach Erhalt der Information muss das Unternehmen der Leitstelle folgende Unterlagen vorlegen:
      • ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
      • vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung
      • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners
      • Beratungsbericht
      • Rechnung des Beratungsunternehmens
      • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars.

    • Schritt 6: Nach abschließender Prüfung entscheidet das BAFA über Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!